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   VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01.A   

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VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01.A (https://dejure.org/2008,34211)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 K 738/01.A (https://dejure.org/2008,34211)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 K 738/01.A (https://dejure.org/2008,34211)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Während des Verfahrens nach § 18a AsylVfG ist daher der Aufenthalt des Asylsuchenden auf die für die Unterbringung vorgesehenen Räumlichkeiten im Transitbereich des Flughafens begrenzt (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 -2 BvR 1516/93-, BVerfGE 94, 166, 198).

    Dass insoweit noch über eine Einreise nach Maßgabe des § 18a AsylVfG zu entscheiden ist, ändert nämlich nichts daran, dass sich der Ausländer bei seiner Ankunft auf dem Flughafen schon auf deutschem Staatsgebiet befindet (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfGE 94, 166, 199).

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 -, InfAuslR 1994, 201) drohende Gefahr der Verfolgung gleich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 344 f.).

    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung ist stets dann gegeben, wenn bei "qualifizierender" Betrachtungsweise die für den jederzeitigen Verfolgungseintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - 9 C 91.90 -, NVwZ 1992, 270, Urteil vom 22. Juli 1991 - 9 C 38.91 -), sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993, a.a.O., Urteil vom 5. November 1991 -9 C 180.90 -, BVerwGE 89, 162).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall eines unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren künftiges Entstehen er besorgt (sogenannte Nachfluchtgründe; vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 -2 BvR 1058/85-, BVerfGE 74, 51, 64 ff.).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Widersprüchliches Verhalten, im Verfahrensverlauf gesteigertes Vorbringen und verbleibende Zweifel gehen dabei zu Lasten des Schutzsuchenden, wobei jedoch ein sachtypischer Beweisnotstand im Rahmen der Überzeugungsbildung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. August 1974 -1 B 15.74-, Buchholz 402.24, § 28 AuslG (a.F.) Nr. 6).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine asylerheblichen Merkmale, wie die politische Überzeugung und die religiöse Grundentscheidung des Betroffenen, oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, wie etwa Rasse, Religion, Nationalität und Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, gezielte Rechtsverletzungen zufügt, die ihn, ihrer Intensität nach, aus der übergreifenden staatlichen Friedensordnung ausgrenzen, so dass er sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet und gezwungen war, sein Heimatland zu verlassen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. Juli 1989 -2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315, 335).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Danach ist typischerweise asylberechtigt, wer aufgrund erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung gezwungen ist, aus begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz und Zuflucht zu suchen und deswegen in die Bundesrepublik Deutschland kommt (sogenannte Vorfluchtgründe; vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991-BvR 902/85 und 515, 1827/89, BVerfGE 83, 216, 230 ff.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung ist stets dann gegeben, wenn bei "qualifizierender" Betrachtungsweise die für den jederzeitigen Verfolgungseintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - 9 C 91.90 -, NVwZ 1992, 270, Urteil vom 22. Juli 1991 - 9 C 38.91 -), sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993, a.a.O., Urteil vom 5. November 1991 -9 C 180.90 -, BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung ist stets dann gegeben, wenn bei "qualifizierender" Betrachtungsweise die für den jederzeitigen Verfolgungseintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - 9 C 91.90 -, NVwZ 1992, 270, Urteil vom 22. Juli 1991 - 9 C 38.91 -), sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993, a.a.O., Urteil vom 5. November 1991 -9 C 180.90 -, BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Die hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung ist dann nicht gegeben, wenn über die bloße Möglichkeit hinaus, Opfer eines erneuten Übergriffs zu werden, objektive Anhaltspunkte eine Wiederholung der ursprünglichen oder aber das erhöhte Risiko einer gleichartigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, NVwZ 1997, 1134) Verfolgung als nicht ganz entfernt und damit als "reale" Möglichkeit erscheinen lassen.
  • BVerwG, 22.07.1991 - 9 C 38.91

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Angehörigen der tamilischen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.11.2008 - 3 K 738/01
    Die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verfolgung ist stets dann gegeben, wenn bei "qualifizierender" Betrachtungsweise die für den jederzeitigen Verfolgungseintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 1991 - 9 C 91.90 -, NVwZ 1992, 270, Urteil vom 22. Juli 1991 - 9 C 38.91 -), sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993, a.a.O., Urteil vom 5. November 1991 -9 C 180.90 -, BVerwGE 89, 162).
  • VG Düsseldorf, 14.04.2011 - 21 L 625/11

    Asylverfahren, Flughafenverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, offensichtlich

    Dort hat er bis zur Gestattung der Einreise bzw. bis zur Rückführung im Sinne des § 52 2 Satz 3 VwGO seinen Aufenthalt zu nehmen; vgl. VG Cottbus, Urteil vom 20. November 2008 - 3 K 738/01.A -, juris.
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